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Solltest Du einen Unfall haben, ist der Schreck schon groß genug! Deswegen kümmern wir uns darum, dass du schnellstmöglich einen Austauschsitz bekommst und mit deinem Kind wieder sicher unterwegs bist. Wir tauschen den Sitz einmalig für dich aus.

Die ECE-Norm 44 im Absatz 15.3.7 fordert, dass ein Kindersitz ausgetauscht wird, wenn er starken Belastungen ausgesetzt war.

Nach einem Unfall sollte der Kindersitz, der in den Unfall verwickelt war, also entsorgt und ein anderer Sitz genutzt werden. Das Material eines Kindersitzes kann ein Kind nur ein einziges Mal optimal schützen. Im Unfall ist ein Kindersitz starken Belastungen ausgesetzt. Das Material nimmt die entstehenden Energien auf und kann sich dadurch verändern. Bei einem weiteren Unfall kann es dann nicht noch einmal genauso gut schützen.

Dies gilt für alle Kindersitze, egal ob sie mit Isofix oder mit dem Autogurt befestigt werden.

Wann tauschen wir Euren Kindersitz aus?

  1. Wenn es sich um einen selbstverschuldeten Unfall handelt.
  2. Garantieschein, Kassenzettel/Rechnung und polizeilicher Unfallbericht o.ä. liegen uns vor.
  3. Aus einem offiziellen Dokument wie dem polizeilichen Unfallbericht, einem Gutachterbericht oder dem Kostenvoranschlag einer Versicherung geht hervor, dass der Unfall stattgefunden hat und dass der Kindersitz zu diesem Zeitpunkt im Auto war. Auch Fotos vom Unfallort, an denen erkennbar ist, dass das Auto sich am Unfallort befindet und der Kindersitz im Auto ist, nehmen wir an.
  4. Der Kindersitz wurde nicht bei einer Versicherung als Schaden gemeldet. Eine Nichtversicherungserklärung muss hierzu unterzeichnet werden.
  5. Du meldest den Unfall innerhalb von sechs Wochen, nachdem es passiert ist und reichst uns in den auf die Meldung folgenden vier Wochen alle Unterlagen ein.
  6. Der Kindersitz muss einen Aufprall erlebt haben.
  7. Zwei Autos trafen sich mit mindestens 10 km/h Aufprallgeschwindigkeit bzw. auch Aufprall auf ein Hindernis
  8. Parkrempler oder ein langsames Aufrutschen eines anderen Autos auf das stehende Auto bringen keine Beschleunigung und damit starke Belastung mit sich, deswegen tauschen wir nicht aus.
  9. Vollbremsungen ohne Aufprall hält ein Kindersitz problemlos aus, deswegen tauschen wir nicht aus.
  10. Der Kindersitz ist nicht älter als sechs Jahre ab Kaufdatum.
  11. Du bist der Erstkäufer oder die Erstkäuferin des Kindersitzes.
  12. Vom beschädigten bzw. in den Unfall verwickelten Kindersitz bekommen wir Fotos mit durchgeschnittenen Gurten als Nachweis, dass er nicht mehr genutzt werden kann. Wir sind ebenfalls berechtigt den Unfallsitz anzufordern und dem Hersteller zur Analyse zur Verfügung zu stellen.
  13. Dieser Service kann nur für Kunden mit Meldeadresse in Österreich angeboten werden.

 

Du musst lediglich die folgenden Unterlagen vollständig einreichen:

  1. Unfallbericht von der Polizei mit Erwähnung des Kindersitzes (oder gleichwertig, siehe oben)
  2. Unseren Serviceschein
  3. Rechnung/Kassenzettel vom Kauf
  4. Nichtversicherungserklärung

Wir brauchen alle genannten vier Dinge und können leider mit fehlenden Unterlagen keinen Austausch vornehmen. Ausnahmen sind nicht möglich.

Dieser Service gilt nur für den Erstkäufer oder die Erstkäuferin des Kindersitzes.
Du hast keinen Anspruch darauf, dass Dein Austauschsitz die gleiche Farbe hat, wie der Sitz, den Du ursprünglich gekauft hast.

Bei Weiterverkauf erlischt die Austauschgarantie. 

Wenn die gegnerische Versicherung zahlt und Du Deinen Austauschsitz nicht bei uns kaufst, erlischt die Unfall-Austausch-Garantie und geht nicht auf den neuen Sitz über.

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